Die Bauleitplanung nach Baugesetzbuch schafft städtebauliches Planungsrecht und ermöglicht die Umsetzung städtebaulicher Ziele (Stadtenwicklung, siehe auch Arbeitsgebiet Regionalplanung).
Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) wird die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält die rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung. Er ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dies gilt auch für den Vorhaben- und Erschließungsplan als eine besondere Ausgestaltung des Bebauungsplanes (Planvorbereitung und Plandurchführung durch den Vorhabenträger).
Weiterhin ist die Umweltprüfung bei einer Bauleitplanung verpflichtend. Für die Planbegründung zum Bauleitplan ist ein Umweltbericht zu erstellen.
B-Plan und F-Plan-änderung
Erschließung (B-Plan und Entwurf Kreisverkehrsplatz)
Häufiger besteht die Notwendigkeit, bestehende Bauleitplanungen an neue Bedürfnisse und städtebauliche Ziele anzupassen (Änderungen des Flächennutzungsplanes und / oder des Bebauungsplanes).
Die Erschließungsplanung und die Grünplanung sind bei der Aufstellung der Bauleitplanung noch nicht vorgeschrieben; eine vorgezogene Bearbeitung in Abstimmung mit dem Bauleitplan kann aber hilfreich sein und den Planungsablauf und die Umsetzung beschleunigen.
Flächennutzungsplan (Verkehrliche Grundlagen)
Vorhaben- und Erschließungsplan